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Dr. Enrico Farinato, LL.B.

Rechtsanwalt, Steuerberater

Local Partner

Profil

Dr. Enrico Farinato ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er berät und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen im Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie in den begleitenden steuerlichen Fragen und Verfahren. Darüber hinaus berät Dr. Farinato Unternehmen umfassend bei der Aufarbeitung von Cum/Ex-, Cum/Cum- und verwandten Transaktionen. Das Handelsblatt hebt ihn 2024 wiederholt als  „Anwalt der Zukunft“ hervor.

Dr. Farinato ist Mitglied der International Fiscal Association und der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V.

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim (LL.B.) mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Rechnungswesen
  • Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Stuttgart mit Station in der Steuerpraxis von Hengeler Mueller, München
  • Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München ( „Die Haftung für Kapitalertragsteuer“) bei Prof. Monika Jachmann-Michel
  • Stipendiat der Stiftung der Deutschen Wirtschaft
  • Rechtsanwalt in der Steuerpraxis von Gleiss Lutz 2020-2025
  • Steuerberater seit 2024
  • Local Partner bei Feigen Graf seit 2025

Referenzen

Anwalt der Zukunft
Handelsblatt 2024
auf allen Ebenen unfassbar gut aufgestellt
JUVE 2023/24
divers, in jeder Generation vertreten, hervorragende persönliche und fachliche Zusammenarbeit
Legal 500 2024
the team offers particular expertise on matters related to financial misconduct, cum-ex matters, tax evasion and corruption
Chambers 2023
eindeutig eine der etabliertesten Einheiten
Legal 500 2022
es gibt kaum einen aktuellen Ermittlungsprozess, in dem die Kanzlei nicht präsent wäre
JUVE 2022/23
ausgezeichnet qualifizierte, sehr engagierte Rechtsanwälte
Legal 500 2021
01
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Tätigkeits­schwerpunkte

Steuerstrafrecht

Steuerrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Cum/Ex-, Cum/Cum Verfahren

Ausgewählte
Publikationen

Die Haftung für Kapitalertragsteuer

Farinato

Dissertation, Boorberg, 2021


Die Haftung für Kapitalertragsteuer

Farinato

juris – Die Monatszeitschrift (jM), 114 ff., 2021


COVID-19 und Steuerrecht – Die wichtigsten Entwicklungen für Unternehmen

Farinato/Wagner

COVuR, 286 ff., 2020


Ist § 50d Abs. 3 EStG auch in Drittstaatsfällen am Ende?

Farinato/Ernst/Würstlin

IStR, 6 ff., 2019


Gesetzgeber scheitert erneut am EuGH – was wird aus § 50d Abs. 3 EStG?

Farinato

juris – Die Monatszeitschrift (jM), 68 ff., 2019

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