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Dr. Enrico Farinato, LL.B.

Rechtsanwalt, Steuerberater

Local Partner

Profil

Dr. Enrico Farinato ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er berät und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen im Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie in den begleitenden steuerlichen Fragen und Verfahren. Darüber hinaus berät Dr. Farinato Unternehmen umfassend bei der Aufarbeitung von Cum/Ex-, Cum/Cum- und verwandten Transaktionen. Das Handelsblatt hebt ihn wiederholt als  „Anwalt der Zukunft“ hervor.

Dr. Farinato ist Mitglied der International Fiscal Association und der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V.

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim (LL.B.) mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Rechnungswesen
  • Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Stuttgart mit Station in der Steuerpraxis von Hengeler Mueller, München
  • Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München ( „Die Haftung für Kapitalertragsteuer“) bei Prof. Monika Jachmann-Michel
  • Stipendiat der Stiftung der Deutschen Wirtschaft
  • Rechtsanwalt in der Steuerpraxis von Gleiss Lutz 2020-2025
  • Steuerberater seit 2024
  • Local Partner bei Feigen Graf seit 2025

Referenzen

Anwalt der Zukunft
Handelsblatt 2024
auf allen Ebenen unfassbar gut aufgestellt
JUVE 2023/24
divers, in jeder Generation vertreten, hervorragende persönliche und fachliche Zusammenarbeit
Legal 500 2024
the team offers particular expertise on matters related to financial misconduct, cum-ex matters, tax evasion and corruption
Chambers 2023
eindeutig eine der etabliertesten Einheiten
Legal 500 2022
es gibt kaum einen aktuellen Ermittlungsprozess, in dem die Kanzlei nicht präsent wäre
JUVE 2022/23
ausgezeichnet qualifizierte, sehr engagierte Rechtsanwälte
Legal 500 2021
01
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Tätigkeits­schwerpunkte

Steuerstrafrecht

Steuerrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Cum/Ex-, Cum/Cum Verfahren

Ausgewählte
Publikationen

Die Haftung für Kapitalertragsteuer

Farinato

Dissertation, Boorberg, 2021


Die Haftung für Kapitalertragsteuer

Farinato

juris – Die Monatszeitschrift (jM), 114 ff., 2021


COVID-19 und Steuerrecht – Die wichtigsten Entwicklungen für Unternehmen

Farinato/Wagner

COVuR, 286 ff., 2020


Ist § 50d Abs. 3 EStG auch in Drittstaatsfällen am Ende?

Farinato/Ernst/Würstlin

IStR, 6 ff., 2019


Gesetzgeber scheitert erneut am EuGH – was wird aus § 50d Abs. 3 EStG?

Farinato

juris – Die Monatszeitschrift (jM), 68 ff., 2019

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