Dr. Laura Borgel
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht
Salary Partnerin
Profil
Dr. Laura Borgel berät und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen im gesamten Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht und verfügt unter anderem über umfassende Erfahrung im Bereich Steuer-, Kapitalmarkt- und Bilanzstrafrecht. Darüber hinaus berät Dr. Borgel auf dem Gebiet der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vermögensabschöpfung, der Geldwäsche sowie des Revisionsrechts. 2024 wurde sie vom Handelsblatt wiederholt als eine von Deutschlands besten Anwälten im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts ausgezeichnet. Laura Borgel wurde durch die JUVE-Redaktion zudem als „Aufsteiger im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ ausgezeichnet und gilt als „Ausnahmetalent“ (JUVE 2023/24).
Vita
- Studium der Betriebswirtschaftslehre an der WHU Otto Beisheim School of Management in Vallendar (B.Sc.)
- Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und in Oxford mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht
- Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München („Die Unvermeidbarkeit von Verbotsirrtümern bei Vorliegen eines präventiven Rechtsgutachtens“)
- Rechtsanwältin bei Feigen Graf seit 2018
- Fachanwältin für Strafrecht seit 2021
- Salary Partnerin seit 2022
Referenzen
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitgeberstrafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Wettbewerbsstrafrecht
Bankstrafrecht
Revisionen
Insolvenzstrafrecht
Steuerstrafrecht
Kapitalmarktstrafrecht
Umweltstrafrecht
Ausgewählte
Publikationen
3. Teil – Vermögensabschöpfung
Borgel/Reichling
Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 195 ff., 2024
Wie Bratwürste zu lagern sind, muss man (nicht) wissen – Zur Bedeutung von Rechtsgutachten für die Vermeidbarkeit von Verbotsirrtümern mit besonderem Blick auf das Lebensmittelstrafrecht
Borgel/Pradel
LMuR, 219 ff., 2023
Die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei Vorliegen eines präventiven Rechtsgutachtens
Borgel
Herausgeberschaft, 2022
Anmerkung zu BGH, Urteil v. 10.3.2021 – 1 StR 272/20 – Abschöpfung bei faktischem (Mit-)Geschäftsführer
Borgel
wistra, 29 ff., 2022
Anmerkung zu BGH, Urt. v. 27.4.2022 – 5 StR 278/21 – Abschöpfungsanteil bei Verbandsgeldbuße
Borgel/Reichling
wistra, 390 f., 2022
M&A-Transaktionen und das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Teil II): Risiken für die Käuferseite
Borgel/Reichling/Corsten
BB, 712 ff., 2022
Anmerkung zu BGH, Urteil v. 18.11.2020 – 2 StR 246/20 – Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums
Borgel
wistra, 357, 2021
Anmerkung zu OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.11.2020 – 1 Ws 135/20 – Begründungsanforderungen beim Besetzungseinwand
Borgel/Reichling
StV, 815 ff., 2021
M&A-Transaktionen und das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Teil I): Risiken für die Verkäuferseite
Borgel/Reichling/Corsten
BB, 1545 ff., 2021
„Lex Cum/Ex II.“ ‒ Erneute Änderung des Verjährungs- und Einziehungsrechts
Lange/Borgel/Reichling
PStR, 31 ff., 2021
Ausgewählte Vorträge
Referat „Whistleblowing – Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie in der Praxis“
VKU-Zertifizierungslehrgang: Compliance Officer in kommunalen Unternehmen, 19.01.2023
Referat auf dem Panel „Vorbereitung von Zeugen in Schiedsverfahren“
DIS 40, 07.12.2022
Verteidigung im Ermittlungsverfahren gegen Beitragsverkürzung und LSt-Hinterziehung
Junges Wirtschaftsstrafrecht 3.0, 08.10.2021