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Dr. Laura Borgel

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

Salary Partnerin

Profil

Dr. Laura Borgel berät und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen im gesamten Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht und verfügt unter anderem über umfassende Erfahrung im Bereich Steuer-, Kapitalmarkt- und Bilanzstrafrecht. Darüber hinaus berät Dr. Borgel auf dem Gebiet der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vermögensabschöpfung, der Geldwäsche sowie des Revisionsrechts. 2024 wurde sie vom Handelsblatt wiederholt als eine von Deutschlands besten Anwälten im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts ausgezeichnet. Laura Borgel wurde durch die JUVE-Redaktion zudem als „Aufsteiger im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ ausgezeichnet und gilt als „Ausnahmetalent“ (JUVE 2023/24).

Vita

  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der WHU Otto Beisheim School of Management in Vallendar (B.Sc.)
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und in Oxford mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht
  • Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München („Die Unvermeidbarkeit von Verbotsirrtümern bei Vorliegen eines präventiven Rechtsgutachtens“)
  • Rechtsanwältin bei Feigen Graf seit 2018
  • Fachanwältin für Strafrecht seit 2021
  • Salary Partnerin seit 2022

Referenzen

Aufsteiger im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
JUVE 2023/24
versiert und fachlich sehr gut
JUVE 2024/25
eine von “Deutschlands besten Anwälten” im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Handelsblatt 2024
TOP Anwältin Steuerstrafrecht
WirtschaftsWoche 2023
Ausnahmetalent
JUVE 2024/25
01
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Tätigkeits­schwerpunkte

Arbeitgeberstrafrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Wettbewerbsstrafrecht

Bankstrafrecht

Revisionen

Insolvenzstrafrecht

Steuerstrafrecht

Kapitalmarktstrafrecht

Umweltstrafrecht

Ausgewählte
Publikationen

3. Teil – Vermögensabschöpfung

Borgel/Reichling

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 195 ff., 2024


Wie Bratwürste zu lagern sind, muss man (nicht) wissen – Zur Bedeutung von Rechtsgutachten für die Vermeidbarkeit von Verbotsirrtümern mit besonderem Blick auf das Lebensmittelstrafrecht

Borgel/Pradel

LMuR, 219 ff., 2023


Die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei Vorliegen eines präventiven Rechtsgutachtens

Borgel

Herausgeberschaft, 2022


Anmerkung zu BGH, Urteil v. 10.3.2021 – 1 StR 272/20 – Abschöpfung bei faktischem (Mit-)Geschäftsführer

Borgel

wistra, 29 ff., 2022


Anmerkung zu BGH, Urt. v. 27.4.2022 – 5 StR 278/21 – Abschöpfungsanteil bei Verbandsgeldbuße

Borgel/Reichling

wistra, 390 f., 2022


M&A-Transaktionen und das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Teil II): Risiken für die Käuferseite

Borgel/Reichling/Corsten

BB, 712 ff., 2022


Anmerkung zu BGH, Urteil v. 18.11.2020 – 2 StR 246/20 – Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums

Borgel

wistra, 357, 2021


Anmerkung zu OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.11.2020 – 1 Ws 135/20 – Begründungsanforderungen beim Besetzungseinwand

Borgel/Reichling

StV, 815 ff., 2021


M&A-Transaktionen und das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Teil I): Risiken für die Verkäuferseite

Borgel/Reichling/Corsten

BB, 1545 ff., 2021


„Lex Cum/Ex II.“ ‒ Erneute Änderung des Verjährungs- und Einziehungsrechts

Lange/Borgel/Reichling

PStR, 31 ff., 2021

Ausgewählte Vorträge

Referat „Whistleblowing – Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie in der Praxis“

VKU-Zertifizierungslehrgang: Compliance Officer in kommunalen Unternehmen, 19.01.2023


Referat auf dem Panel „Vorbereitung von Zeugen in Schiedsverfahren“

DIS 40, 07.12.2022


Verteidigung im Ermittlungsverfahren gegen Beitragsverkürzung und LSt-Hinterziehung

Junges Wirtschaftsstrafrecht 3.0, 08.10.2021

Frankfurt

Köln

München