Dr. Matthias Sartorius
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
Partner
Profil
Dr. Matthias Sartorius vertritt seit über 10 Jahren Unternehmen und Individualpersonen in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen unter anderem in den Bereichen des Arbeitgeber-, Kapitalmarkt-, Steuer-, Umwelt- sowie des Medizinstrafrechts. Seit 2016 ist er Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht im Masterstudiengang Compliance an der Rheinischen Fachhochschule Köln und ist Mitglied des Arbeitskreises Interne Untersuchung des DICO (Deutsches Institut für Compliance e.V.). Zudem referiert er regelmäßig im Lehrgang „Wirtschaftskriminalistik“ für das Bundeskriminalamt und verantwortet den Themenkomplex der strafrechtlichen Hauptverhandlung im Zertifizierungslehrgang Wirtschaftsstrafrecht (DAA).
Er gilt als „strategisch klug“ (JUVE 2023/24), arbeitet mit einem „hervorragenden taktischen Gespür“ (JUVE Steuermarkt 2022/23) und ist „fachlich exzellent“ (Legal 500 2021). In den Jahren 2020/21 bis 2023/24 wurde er von der JUVE-Redaktion viermal in Folge als „Aufsteiger im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ ausgezeichnet. Das Handelsblatt führt ihn 2024 wiederholt als einen von Deutschlands besten Anwälten in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht sowie Corporate Governance & Compliance.
Vita
- Studium der Rechtswissenschaft in Köln mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht
- Promotion im Wirtschaftsstrafrecht („Strafbarkeit von Gremienreisen des Aufsichtsrates“)
- Rechtsanwalt bei Feigen Graf seit 2012
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2015
- Partner bei Feigen Graf seit 2019
Referenzen
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
Arbeitgeberstrafrecht
Interne Untersuchungen
Kapitalmarktstrafrecht
Korruptionsstrafrecht
Medizinstrafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Pharmastrafrecht
Produktstrafrecht
Steuerstrafrecht
Umweltstrafrecht
Untreue-Verfahren
Wettbewerbsstrafrecht
Ausgewählte
Publikationen
Causa Cum/Ex finita? – Die steuerstrafrechtliche Bewertung von Cum/Ex-Transaktionen nach den Grundsatzurteilen von BGH und BFH
Sartorius/Henckel
DStR, 1022 ff., 2022
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 8.3.2021 – KRB 86/20, Grenzen der Verbandsgeldbuße
Sartorius
NZWiSt, 24 ff., 2022
Der Zweck heiligt die Mittel nicht – Cum/Ex und Steuerhinterziehung als banden- und gewerbsmäßiger Betrug
Sartorius
DStR, 1597 ff., 2021
Interne Untersuchungen nach dem geplanten Verbandssanktionengesetz – Das Gegenteil von gut ist gut gemeint
Sartorius/Schmidt
wistra, 393 ff., 2020
Anm. zum Beschl. des FG Niedersachsen v. 20.09.2018 (11 K 267/17), Zum Verwertungsverbot im Besteuerungsverfahren bei schwerwiegender fehlerhafter Durchsuchung
Sartorius
NZWiSt, 352 ff., 2019
Kap. 4 Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB; Kap. 11, Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit; Kap. 12 Die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände des AÜG
Graf/Sartorius
Handbuch Arbeitsstrafrecht, 2017
Finanzierung von Nachteilsausgleichmaßnahmen durch Unternehmen – deliktisches Handeln oder zulässiges Sponsoring?
Sartorius/Cordes
NZWiSt, 401 ff., 2013
Strafbarkeit von Gremienreisen des Aufsichtsrates – Untreue und Korruption im Zusammenhang mit sog. Lustreisen
Sartorius
Herausgeberschaft, 2014
Der Verjährungsbeginn bei der Untreue – Notwendigkeit einer Neubestimmung
Sartorius/Cordes
NJW, 2635 ff., 2013
Ausgewählte Vorträge
Opening Statement, affirmative Beweisanträge und Festschreibung des Sachverhalts
38. Herbstkolloquium, 12.11.2021
Das neue Unternehmensstrafrecht – interne Untersuchung
DICO Webkonferenz, 26.05.2020
Vorlesung „Wirtschaftsstrafrecht“, Masterstudiengang Compliance and Corporate Security
Rheinische Fachhochschule Köln, 2020/21
Interne Untersuchungen – Update und Ausblick auf die neue Gesetzgebung
DICO Compliance Forum, 14.05.2019