Dr. Moritz Lange
Profil
Das Tätigkeitsspektrum von Dr. Moritz Lange umfasst die wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Individualverteidigung sowie die strafrechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen – auch im internationalen Kontext. Seine Schwerpunkte liegen unter anderem in den Bereichen Bank-, Kapitalmarkt und Steuerstrafrecht (Cum/Ex, Cum/Cum, Reverse Market Claim, etc.). Ebenso vertritt Dr. Lange regelmäßig Mandanten in Geldwäscheverfahren sowie in Ermittlungsmaßnahmen bei Betriebsunfällen.
Dr. Lange wurde früh im Markt wahrgenommen und bereits 2020 als „Rising Star“ im Bereich White Collar Crime von Expert Guides ausgezeichnet. 2023 wählte die JUVE-Redaktion Dr. Lange als einen von zwei Strafrechtlern in die „40 unter 40“ in Deutschland und zeichnet ihn 2024 zudem als „Aufsteiger im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ aus. Das Handelsblatt führt ihn 2024 unter „Deutschlands besten Anwälten“ im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Legal 500 2024 zählt Moritz Lange zu den Marktführern des Landes.
Vita
- Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen mit dem Schwerpunkt Steuerrecht
- Promotion an der Goethe-Universität Frankfurt („§ 266a StGB im Spannungsfeld zwischen Straf-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht“)
- Rechtsanwalt bei Feigen Graf seit 2014
- Salary Partner bei Feigen Graf 2019
- Partner bei Feigen Graf seit 2022
Referenzen
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitgeberstrafrecht
Kapitalmarktstrafrecht
Steuerstrafrecht
Wettbewerbsstrafrecht
Bankstrafrecht
Korruptionsstrafrecht
Umweltstrafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Cum/Ex, ADR und RMC-Verfahren
Medizinstrafrecht
Untreue-Verfahren
Ausgewählte
Publikationen
Anmerkung zu LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28. März 2024 – 12 KLs 504 Js 1820/21 – Zur Beschäftigteneigenschaft i.S.d. § 7 SGB IV persönlich haftender Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften
Lange/Mönicke
ZWH, 135 ff., 2024
Statute of Limitations for Tax Offences and Confiscation of crime Proceeds: “cum-ex trades” in Germany
Lange/Wick
Financier Worldwide Magazine, 12/2022
Anmerkung zu BayObLG, Beschluss vom 6.7.2021 – 203 StR 270/20 – Einziehung für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB
Lange/Henckel
ZWH 2021, 185 ff., 2021
„Lex Cum/Ex II.“ ‒ Erneute Änderung des Verjährungs- und Einziehungsrechts
Lange/Borgel/Reichling
PStR 2021, 31 ff., 2021
Ausgewählte Vorträge
Aktuelle Themen bei der strafrechtlichen Beratung von Unternehmen
WiSteV LunchLecture, 07.06.2022
Dokumentation der Hauptverhandlung
Forum JUST der AG Strafrecht, 22.10.2021