Martin Mönicke
Rechtsanwalt
Profil
Martin Mönicke berät und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen im gesamten Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts – auch im internationalen Kontext. Zu seinen Schwerpunkten zählen unter anderem das Geldwäsche-, Umwelt- und Korruptionsstrafrecht sowie das Steuerstrafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Cum/Ex-Sachverhalten. Martin Mönicke ist zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV) und befindet sich in einem laufenden Promotionsvorhaben zum materiellen Geldwäschestrafrecht.
Vita
- Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Hengeler Mueller im Bereich Compliance und Internal Investigations
- Zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV) seit 2022
- Laufendes Promotionsvorhaben im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (Geldwäschestrafrecht, § 261 StGB i.V.m. GwG)
- Rechtsanwalt bei Feigen Graf seit 2022
Referenzen
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitgeberstrafrecht
Kapitalmarktstrafrecht
Steuerstrafrecht
Umweltstrafrecht
Bankstrafrecht
Korruptionsstrafrecht
Cum/Ex-Verfahren
Ordnungswidrigkeitenrecht
Geldwäschestrafrecht
Steuerstrafrecht
Ausgewählte
Publikationen
Anmerkung zu LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28. März 2024 – 12 KLs 504 Js 1820/21 – Zur Beschäftigteneigenschaft i.S.d. § 7 SGB IV persönlich haftender Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften
Lange/Mönicke
ZWH, 135 ff., 2024
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe gemäß § 41 StGB – Materielle Voraussetzungen und prozessuale Begründungsanforderungen. Zugleich Besprechung zu BGH HRRS 2022 Nr. 642
Reichling/Mönicke
HRRS, 328 ff., 2022