
Martin Mönicke
Rechtsanwalt
Profil
Martin Mönicke berät und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen im gesamten Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts – auch im internationalen Kontext. Zu seinen Schwerpunkten zählen unter anderem das Geldwäsche-, Umwelt- und Korruptionsstrafrecht sowie das Steuerstrafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Cum/Ex-Sachverhalten. Martin Mönicke ist zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV) und befindet sich in einem laufenden Promotionsvorhaben zum materiellen Geldwäschestrafrecht. Das Handelsblatt hebt ihn als „Ones To Watch“ in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Corporate Governance & Compliance hervor.
Vita
- Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Hengeler Mueller im Bereich Compliance und Internal Investigations
- Zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV) seit 2022
- Laufendes Promotionsvorhaben im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (Geldwäschestrafrecht, § 261 StGB i.V.m. GwG)
- Rechtsanwalt bei Feigen Graf seit 2022
Referenzen
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitgeberstrafrecht
Kapitalmarktstrafrecht
Steuerstrafrecht
Umweltstrafrecht
Bankstrafrecht
Korruptionsstrafrecht
Cum/Ex-Verfahren
Ordnungswidrigkeitenrecht
Geldwäschestrafrecht
Steuerstrafrecht
Ausgewählte
Publikationen
Anmerkung zu LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28. März 2024 – 12 KLs 504 Js 1820/21 – Zur Beschäftigteneigenschaft i.S.d. § 7 SGB IV persönlich haftender Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften
Lange/Mönicke
ZWH, 135 ff., 2024
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe gemäß § 41 StGB – Materielle Voraussetzungen und prozessuale Begründungsanforderungen. Zugleich Besprechung zu BGH HRRS 2022 Nr. 642
Reichling/Mönicke
HRRS, 328 ff., 2022