
Niklas Kindhäuser
Rechtsanwalt
Profil
Niklas Kindhäuser vertritt Unternehmen und Individualpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen des Arbeitgeber-, Kapitalmarkt-, Korruptions- sowie des Datenschutz- und IT-Strafrechts. Das Handelsblatt führt Niklas Kindhäuser als einen von „Deutschlands besten Anwälten“ im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (Handelsblatt 2023). Er befindet sich in einem laufenden Promotionsvorhaben im Bereich des Computerstrafrechts.
Vita
- Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Leeds und Tübingen mit Schwerpunkt Kriminalwissenschaften und Strafrechtspflege
- Laufendes Promotionsvorhaben im Bereich des Computerstrafrechts („Der Rechtsgüterschutz der Datenhehlerei. Untersuchungen zu § 202d StGB“)
- Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg
- Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahs 2017
- Rechtsanwalt bei Feigen Graf seit 2022
Referenzen
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
Arbeitgeberstrafrecht
Datenschutz(straf)recht
IT-Strafrecht
Korruptionsstrafrecht
Medizinstrafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Pharmastrafrecht
Steuerstrafrecht
Umweltstrafrecht
Untreue-Verfahren
Wettbewerbsstrafrecht
Ausgewählte
Publikationen
Durchsuchung bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei. Anmerkung zu BVerfG vom 27.06.2018 – 2 BvR 1583/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1287/18, 2 BvR 1562/17
Kindhäuser/Neuhöfer
JurisPR Compliance, 4/2018
Kommentierung der Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände des Infektionsschutzrechts, §§ 73 – 76 IfSG
Kindhäuser/Neuhöfer
BeckOK Infektionsschutzrecht, 2020