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Niklas Alexander Wolf, LL.M.oec.

Profil

Niklas Wolf berät und vertritt Individualpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in der Strafverteidigung von Mandanten im Rahmen von Ermittlungsverfahren durch Staatsanwaltschaften, Steuer- und Zollbehörden.

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit Schwerpunkt Kriminalwissenschaften – Wirtschaftsstrafrecht
  • Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG München
  • Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • Rechtsanwalt bei Roxin von 2022-23
  • Rechtsanwalt bei Feigen Graf seit 2023

Referenzen

auf allen Ebenen unfassbar gut aufgestellt
JUVE 2023/24
divers, in jeder Generation vertreten, hervorragende persönliche und fachliche Zusammenarbeit
Legal 500 2024
the team offers particular expertise on matters related to financial misconduct, cum-ex matters, tax evasion and corruption
Chambers 2023
eindeutig eine der etabliertesten Einheiten
Legal 500 2022
es gibt kaum einen aktuellen Ermittlungsprozess, in dem die Kanzlei nicht präsent wäre
JUVE 2022/23
ausgezeichnet qualifizierte, sehr engagierte Rechtsanwälte
Legal 500 2021
01
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TÄTIGKEITS­SCHWERPUNKTE

Bankstrafrecht

Kapitalmarktstrafrecht

Korruptionsstrafrecht

Interne Untersuchungen

Steuerstrafrecht

Cum/Ex, ADR und RMC-Verfahren

Insolvenzstrafrecht

Geldwäschestrafrecht

Betrugs- und Untreueverfahren

Subventionsstrafrecht

Ausgewählte
Publikationen

„Erlangen für die Tat“ bei Cum/Ex-Geschäften, Anm. zu LG Frankfurt a.M., Urteil vom 06. November 2023 – 5 KLs 7481/221786/19

Wolf

NZWiSt, 2024, 276


Anmerkung zu BVerfG, Beschl. v. 20.10.2023 – 2 BvR 499/22, Verstoß gegen das Willkürverbot bei Einziehungsentscheidung

Wolf

NZWiSt, 2024, 25


Die Einziehung im Kontext des Bankrotts

Wolf/Zivanic

ZinsO, 2024, 18


BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 – 3 StR 152/23, Wertersatzeinziehung bei Tateinheit von Vermögens- und Betäubungsmitteldelikten

Wolf

NZWiSt, 386, 2023


Anmerkung zu BGH, Urteil vom 8. März 2023 – 1 StR 188/22

Wolf

NZWiSt, 309 ff., 2023


Das Verbot der Geldwäsche und seine Reform aus dem Blickwinkel der Vermögensabschöpfung

Wolf

NJOZ, 1025, 2021


Fragen der Einziehung bei Cum/Ex-Geschäften

Wolf

NZWiSt, 257, 2020


Der Aufwendungsabzug bei der Wertersatzeinziehung

Wolf

ZIS, 29, 2020


Gegenstände der Geldwäsche (und das Problem der Kontamination): Was rührt aus einer Vortat her?

Wolf

Bergmann/Schröder, Strafrechtliche Studien – Geldwäsche, 2019

Frankfurt

Köln

München